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 Für Ihren Einstieg in die Elektromobilität. 

Förderungen für Pkw 

Kompromisslos elektrisch mit den Mercedes-EQ Modellen mercedes brinkmann

EQC 400 4MATIC: Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 21,9-19,4; CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 0.[1][2]

[1] Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Der Stromverbrauch ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration.

[2] Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.

Umweltbonus /Innovationsprämie: e-Mobilität zahlt sich aus.
Sichern Sie sich bis zu 9.000 Euro Förderung.

Mercedes-Benz und die Bundesregierung fördern Ihren Einstieg in die Elektromobilität. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund grundsätzlich zur Hälfte für Neufahrzeuge, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen. Bei der „Innovationsprämie“ wird der Bundesanteil am Umweltbonus für Fahrzeuge, die nach dem 03.06.2020 zugelassen wurden, befristet bis zum 31.12.2021 verdoppelt.

 

250 e Kompaktlimousine | WLTP: Kraftstoffverbrauch gewichtet kombiniert: 1,3-1,0 l/100 km; Stromverbrauch gewichtet kombiniert: 16,6-14,8 kWh/100 km; CO₂-Emissionen gewichtet kombiniert: 30-22 g/km[1][2][3]

A 250 e Limousine | WLTP: Kraftstoffverbrauch gewichtet kombiniert: 1,3-0,9 l/100 km; Stromverbrauch gewichtet kombiniert: 16,5-14,5 kWh/100 km; CO₂-Emissionen gewichtet kombiniert: 30-20 g/km[1][2][3]

B 250 e Sports Tourer | WLTP: Kraftstoffverbrauch gewichtet kombiniert: 1,4-1,0 l/100 km; Stromverbrauch gewichtet kombiniert: 17,1-15,1 kWh/100 km; CO₂-Emissionen gewichtet kombiniert: 33-23 g/km[1][2][3]

GLA 250 e SUV | WLTP: Kraftstoffverbrauch gewichtet kombiniert: 1,6-1,3 l/100 km; Stromverbrauch gewichtet kombiniert: 17,9-16,0 kWh/100 km; CO₂-Emissionen gewichtet kombiniert: 37-29 g/km[1][2][3]

Umweltbonus Innovationsprämie e-Mobilität zahlt sich aus Mercedes Benz Brinkmann

Für neue vollelektrische Fahrzeuge mit einem ..

Für neue Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge mit einem ..

Der Umweltbonus gilt unter gewissen Voraussetzungen auch für Leasing- und elektronische Gebrauchtfahrzeuge.

Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der „Innovationsprämie“ bzw. des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des BAFA (www.bafa.de/umweltbonus) abrufbare Richtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der „Innovationsprämie“ bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Umweltbonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, spätestens jedoch am 31.12.2025.

[1] Die angegebenen Werte sind die ermittelten „WLTP-CO2-Werte” i.S.v. Art. 2 Nr. 3 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Stromverbrauch wurde auf Grundlage der VO 2017/1151/EU ermittelt. [2] Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist. [3] Der zertifizierte elektrische Verbrauch wird in der Regel mit maximaler AC Ladeleistung durch ein Mode 3 Kabel bestimmt. Daher wird empfohlen, Fahrzeuge mit einer HV-Batterie bevorzugt an einer Wallbox oder einer AC-Ladestation mit einem Mode 3 Kabel zu laden, um kürzere Ladezeiten und einen besseren Ladewirkungsgrad zu erreichen.
Dienstwagenbesteuerung emobilität mercedes brinkmann

Dienstwagenbesteuerung.

Privat genutzte Dienstwagen werden grundsätzlich auf Basis des Bruttolistenpreises (= Bemessungsgrundlage) versteuert.
Wird ein privat genutztes Elektro- oder extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug[1] im Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2030 angeschafft oder geleast, wird die Bemessungsgrundlage für Zwecke der Lohn-/Einkommensteuer halbiert.


Bei Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von max. 60.000 Euro beträgt diese nur ein Viertel.
Dadurch reduziert sich die Steuerbelastung im Prinzip um die Hälfte (bzw. auf ein Viertel). Dieses Prinzip wird auch bei Anwendung der sogenannten Fahrtenbuchmethode berücksichtigt.[2]

E-Klasse 300 de Limousine: Kraftstoffverbrauch gewichtet: 1,7-1,5 l/100 km, CO2-Emissionen gewichtet: 44-41 g/km, Stromverbrauch gewichtet: 19,5-17,5 kWh/100 km[3][4][5]

E-Klasse 300 e Limousine: Kraftstoffverbrauch gewichtet: 2,1-1,8 l/100 km, CO2-Emissionen gewichtet: 47-41 g/km, Stromverbrauch gewichtet: 14,9 kWh/100 km[3][4][5]

S-Klasse 560 e Limousine: Kraftstoffverbrauch gewichtet: 2,6-2,5 l/100 km, CO2-Emissionen gewichtet: 59-57 g/km, Stromverbrauch gewichtet: 20,3-20,0 kWh/100 km[3][4][5]

[1] Es profitieren derzeit nur Plug-in-Hybridfahrzeuge, welche die Voraussetzungen des § 3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen, d.h. deren rein elektrische Reichweite innerorts (EAER „City“) mindestens 40 km beträgt oder deren CO2 Ausstoß höchstens 50 g/km beträgt. Die Werte werden in den mitgelieferten, fahrzeugindividuellen CoC-Papieren aufgeführt. Es werden die nach dem WLTP Messverfahren ermittelten Werte herangezogen. [2] Details regelt § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html). Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater. [3] Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um die „NEFZ-CO2-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit der gewählten Sonderausstattungen. [4] Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist. [5] Der zertifizierte elektrische Verbrauch wird in der Regel mit maximaler AC Ladeleistung durch ein Mode 3 Kabel bestimmt. Daher wird empfohlen, Fahrzeuge mit einer HV-Batterie bevorzugt an einer Wallbox oder einer AC-Ladestation mit einem Mode 3 Kabel zu laden, um kürzere Ladezeiten und einen besseren Ladewirkungsgrad zu erreichen.

Kfz-Steuer.

Rein batterielektrische Fahrzeuge[1] wie der EQC 400 4MATIC oder der smart EQ fortwo[2], die im Zeitraum vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2020 erstmalig angeschafft werden, profitieren für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung vom Entfall der Kfz-Steuer. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent.

 

EQC 400 4MATIC: Stromverbrauch in kWh/100 km: 21,9-19,4; CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 0.[3][4]

[1] Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sind Fahrzeuge, welche ausschließlich mit Elektromotoren angetrieben werden, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern (Batterien) oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern (wasserstoffbetriebene Brennstoffzellen) gespeist werden.

[2] smart EQ fortwo mit 4,6kW-Bordlader – Stromverbrauch (kombiniert): 15,7-13,9 kWh/100km, CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km. Die Werte variieren in Abhängigkeit der gewählten Sonderausstattungen. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um die „NEFZ-CO2-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

[3] Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Der Stromverbrauch ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration.

[4] Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.

Kfz-Steuer Elektromobilität mercedes brinkmann

Förderung für eVans

e-Mobilität zahlt sich aus. Sichern Sie sich jetzt die attraktiven Konditionen.

Der eSprinter und eVito Kastenwagen. Energiegeladen wie nie. Jetzt elektrisch fahren und von zahlreichen attraktiven Vorteilen wie Ladeflatrate, der neuen Elektroprämie oder Sonderleasing profitieren.

Die kostenlose Ladeflatrate evans mercedes brinkmann
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Die neue Elektroprämie.

Mit insgesamt bis zu 15.500 Euro Elektroprämie1 für den eSprinter mit 47 kWh-Batterie, 14.000 Euro für den eSprinter mit 35 kWh-Batterie, 11.500 Euro für den eVito Kastenwagen bzw. 8.500 Euro für den eVito Tourer zzgl. 5.000 Euro staatlichen Anteil Umweltbonus erleichtern wir Ihnen jetzt den Umstieg auf Elektromobilität.

 

 

Sichern Sie sich jetzt die neue Elektroprämie und profitieren Sie von zusätzlichen Einsparungen im Betriebsablauf. Die Barkauf-Aktion ist ausschließlich mit einem begrenzten Kontingent gültig.

Sie möchten lieber finanzieren? Die Mercedes-Benz Bank AG unterstützt Sie gern. Die Elektroprämie ist kombinierbar mit unserer 1,99 % Sonderfinanzierung2.

1.Barkauf-Aktion mit begrenztem Kontingent. Zzgl. dem Bundesanteil der Innovationsprämie.

Der Kauf und die Zulassung von neuen vollelektrischen Fahrzeugen wird im Rahmen des Umweltbonus gefördert. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund grundsätzlich zur Hälfte für Neufahrzeuge, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen. Bei der „Innovationsprämie“ wird der Bundesanteil am Umweltbonus für Fahrzeuge, die nach dem 03.06.2020 zugelassen wurden, befristet bis zum 31.12.2021 verdoppelt.

Für neue vollelektrische Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von > 40.000 Euro bis max. 65.000 Euro beträgt der Umweltbonus als „Innovationsprämie“ 7.500 Euro (Bundesanteil: 5.000 Euro, Herstelleranteil: 2.500 Euro).

Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der „Innovationsprämie“ bzw. des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des BAFA (www.bafa.de/umweltbonus) abrufbare Richtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der „Innovationsprämie“ bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Umweltbonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, spätestens jedoch am 31.12.2025.

Was ist die Innovationsprämie?

Mercedes-Benz und die Bundesregierung fördern Ihren Einstieg in die Elektromobilität. Der Kauf und die Zulassung von neuen, vollelektrischen Fahrzeugen werden im Rahmen des Umweltbonus gefördert. Dabei verdoppelt die Bundesregierung den Bundesanteil am Umweltbonus als neue Innovationsprämie.


Für neue, vollelektrische Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von > 40.000 Euro bis max. 65.000 Euro beträgt der Umweltbonus als „Innovationsprämie“ 7.500 Euro (Bundesanteil: 5.000 Euro, Herstelleranteil: 2.500 Euro). Die Höhe und die Berechtigung zur Inanspruchnahme der „Innovationsprämie“ bzw. des Umweltbonus sind durch die auf der Webseite des BAFA (www.bafa.de/umweltbonus) abrufbare Richtlinie geregelt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der „Innovationsprämie“ bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Umweltbonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, spätestens jedoch am 31.12.2025.

Weitere Förderungen nutzen.

Auch als Leasingnehmer können Sie von weiteren Förderungen für Elektromobilität profitieren und so Ihre Kosten reduzieren. Für eine Übersicht aller regionalen Fördermittel können Sie das Fördermittel-Tool unseres Partner The Mobiliy House nutzen.

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