DER INTELLIGENTE TACHOGRAPH IST DA
Worauf Sie jetzt achten müssen
Seit dem 15.06.2019 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge, die zur gewerblichen Güterbeförderung genutzt werden und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung (mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers) mit dem intelligenten Fahrtenschreiber ausgerüstet sein.
Dies wurde bereits mit der VO (EU) Nr. 165/2014 festgelegt. Zweck der Verordnung ist es, die Straßenverkehrssicherheit weiter zu verbessern, den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt sicherzustellen sowie die Manipulation digitaler Fahrtenschreiber zu unterbinden.