Schadenpartner24
Nach einem Unfall
sind wir für Sie da.
Wir schenken Ihnen das PLUS an Sicherheit!
Die Kosten dieser Zusatzabsicherung übernimmt
AutoBrinkmann für Sie. Schadenpartner24
unterstützt Sie bei unverschuldetem
Unfall bei der gesamten Abwicklung Ihres
Schadens.
Ein Team aus Sachverständigen, Rechtsanwälten
und Sachbearbeitern kümmert sich um Ihre
Belange. Registrierte Kunden erhalten bei Haftpflichtschaden
(=unverschuldeter Unfall) den
SP24- Unfallschutz Haftpflicht PLUS.
Für unseren Unfallservice entstehen Ihnen
dauerhaft KEINE KOSTEN! Die 100 € für diesen
Schutzbrief übernehmen wir gern für Sie!
Leistungen.
Die Instandsetzung Ihres verunfallten Fahrzeuges
sollte unbedingt in einer anerkannten
Fachwerkstatt erfolgen! Lassen Sie sich unter
keinen Umständen von der gegnerischen Versicherung
zu einem Reparaturbetrieb „lotsen“
– hier geht es nämlich nur um die Einsparung
von Kosten – oftmals zu Lasten der Qualität.
Wir koordinieren die gesamte Schadenabwicklung
mit dem Reparaturbetrieb Ihres
Vertrauens! Sie können die Auswahl des
Reparaturbetriebes aber auch gerne an
Schadenpartner24 delegieren, wir beauftragen
in diesem Fall eine anerkannte Fachwerkstatt
in Ihrer Nähe.
• Reparatur aller Marken
• Haftpflichtschäden
• Kaskoschäden
Ihre
Vorteile.
• Reparatur Ihres Unfallfahrzeuges in einem Fachbetrieb
• Reparatur in den besten Fachbetrieben, nicht in den Billigsten
• Abholung Ihres Unfallfahrzeuges
• Abrechnung direkt mit der Versicherung
Die Kosten für die Reparatur IHRES Fahrzeuges
hat grundsätzlich die Versicherung des Schädigers
zu tragen!
Leistungen.
Wir beauftragen qualifizierte und unabhängige
Sachverständige mit der Begutachtung
und Beweissicherung Ihres Schadens!
Der Gutachter ermittelt den gesamten Schadenumfang,
die Schadenhöhe und vor allem
die Ihnen zustehende Wertminderung!
Sie haben das uneingeschränkte Recht,
unabhängige Sachverständige Ihres
Vertrauens mit der Beweissicherung bzw.
Begutachtung des Ihnen entstandenen
Schadens zu beauftragen!
• Unfall-Gutachten
• Beweissicherungs-Gutachten
• Überprüfung von Reparaturen und Reparaturrechungen
• Reparaturbestätigungen
• Restwertermittlungen
Ihre
Vorteile.
• Begutachtung durch unabhängige Sachverständige
• Prüfung und Festsetzung der merkantilen Wertminderung
• Abrechnung direkt mit der Versicherung
Die Kosten für den Gutachter hat grundsätzlich
die Versicherung des Schädigers zu
tragen!
Leistungen.
Unsere Vertragskanzleien sind auf die bundesweite
Regulierung von Unfallschäden spezialisiert – ein Kanzleibesuch ist für Sie dabei nicht erforderlich.
Die Regulierung von Haftpflichtschäden ohne
Rechtsanwalt wird immer schwieriger – Abzüge
und schleppende Zahlungen der Versicherungen
sind mittlerweile die Regel. Ein fest zugeteilter
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
betreut Sie kompetent während des Regulierungsvorgangs und ggf. auch im Streitfall vor Gericht. Bei unverschuldetem Unfall ist die gegnerische Versicherung verpflichtet, die Kosten des Rechtsanwaltes zu übernehmen.
Nutzen Sie diese Unterstützung, diese steht Ihnen gesetzlich zu. Sie benötigen keinerlei Nachteile durch einen unverschuldeten Unfall zu
erleiden!
Ihre
Vorteile.
• Schadenaufnahme und Schadenmeldung
• Rechtliche Beurteilung Ihrer Schadensersatzansprüche
• Keine lästigen Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung
• Zentrale Regulierung aller Schadenpositionen wie Wertminderung, Schmerzensgeld, etc.
Die Kosten für den Rechtsanwalt übernimmt bei
Haftpflichtsschäden die gegnerische Versicherung!
Leistungen.
Ihre Mobilität darf durch einen unverschuldeten Unfall nicht eingeschränkt werden – Sie haben daher Anspruch auf ein Unfallersatz-Fahrzeug!
Schadenpartner24 verfügt über ein bundesweites
Partnernetz. Wir können Ihnen somit bei der Reservierung und Anmietung des Ersatzfahrzeuges behilflich sein – das entlastet
Sie in hohem Maße.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Versicherung des Unfallgegners – keine
Vorkasse erforderlich! Sie selbst entscheiden, ob Sie ein Ersatzfahrzeug anmieten, nicht die gegnerische Versicherung!
Falls Sie kein Ersatzfahrzeug benötigen, steht Ihnen ein Nutzungsausfallentgelt zu – dieses würde auch über unsere Vertragsanwälte bei der Versicherung geltend gemacht!
Ihre
Vorteile.
• Zustellung des Ersatzfahrzeuges
• Abrechnung direkt mit der Versicherung
Die Kosten IHRES Ersatzfahrzeuges hat grundsätzlich
die Versicherung des Schädigers zu tragen!