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Mercedes Benz Service und Werkstatt PKW Schadenpartner24 Autobrinkmann

Schadenpartner24

Nach einem Unfall
sind wir für Sie da.

Wir schenken Ihnen das PLUS an Sicherheit!
Die Kosten dieser Zusatzabsicherung übernimmt AutoBrinkmann für Sie. Schadenpartner24 unterstützt Sie bei unverschuldetem Unfall bei der gesamten Abwicklung Ihres Schadens. Ein Team aus Sachverständigen, Rechtsanwälten und Sachbearbeitern kümmert sich um Ihre

Belange. Registrierte Kunden erhalten bei Haftpflichtschaden
(=unverschuldeter Unfall) den SP24- Unfallschutz Haftpflicht PLUS.

Für unseren Unfallservice entstehen Ihnen dauerhaft KEINE KOSTEN! Die 100 € für diesen Schutzbrief übernehmen wir gern für Sie!

Mercedes Benz Service und Werkstatt PKW Schadenpartner24 Reparaturservice Autobrinkmann

Leistungen.

Die Instandsetzung Ihres verunfallten Fahrzeuges sollte unbedingt in einer anerkannten Fachwerkstatt erfolgen! Lassen Sie sich unter keinen Umständen von der gegnerischen Versicherung zu einem Reparaturbetrieb „lotsen“ – hier geht es nämlich nur um die Einsparung von Kosten – oftmals zu Lasten der Qualität.

Wir koordinieren die gesamte Schadenabwicklung mit dem Reparaturbetrieb Ihres

Vertrauens! Sie können die Auswahl des Reparaturbetriebes aber auch gerne an Schadenpartner24 delegieren, wir beauftragen
in diesem Fall eine anerkannte Fachwerkstatt in Ihrer Nähe.

Reparatur aller Marken
Haftpflichtschäden
Kaskoschäden

Ihre Vorteile.

Reparatur Ihres Unfallfahrzeuges in einem Fachbetrieb

Reparatur in den besten Fachbetrieben, nicht in den Billigsten

Abholung Ihres Unfallfahrzeuges

Abrechnung direkt mit der Versicherung

Die Kosten für die Reparatur IHRES Fahrzeuges hat grundsätzlich die Versicherung des Schädigers zu tragen!

Mercedes Benz Service und Werkstatt PKW Schadenpartner24 Gutachterservice Autobrinkmann

Leistungen.

Wir beauftragen qualifizierte und unabhängige
Sachverständige mit der Begutachtung und Beweissicherung Ihres Schadens! Der Gutachter ermittelt den gesamten Schadenumfang, die Schadenhöhe und vor allem die Ihnen zustehende Wertminderung!

Sie haben das uneingeschränkte Recht, unabhängige Sachverständige Ihres Vertrauens mit der Beweissicherung bzw.

Begutachtung des Ihnen entstandenen Schadens zu beauftragen!

Unfall-Gutachten

Beweissicherungs-Gutachten

Überprüfung von Reparaturen und Reparaturrechungen

Reparaturbestätigungen

Restwertermittlungen

Ihre Vorteile.

 Begutachtung durch unabhängige Sachverständige

• Prüfung und Festsetzung der merkantilen Wertminderung

• Abrechnung direkt mit der Versicherung

Die Kosten für den Gutachter hat grundsätzlich die Versicherung des Schädigers zu tragen! 

Mercedes Benz Service und Werkstatt PKW Schadenpartner24 Schadenservice Autobrinkmann

Leistungen.

Unsere Vertragskanzleien sind auf die bundesweite
Regulierung von Unfallschäden spezialisiert – ein Kanzleibesuch ist für Sie dabei nicht erforderlich.

Die Regulierung von Haftpflichtschäden ohne
Rechtsanwalt wird immer schwieriger – Abzüge
und schleppende Zahlungen der Versicherungen
sind mittlerweile die Regel. Ein fest zugeteilter Rechtsanwalt / Rechtsanwältin

betreut Sie kompetent während des Regulierungsvorgangs und ggf. auch im Streitfall vor Gericht. Bei unverschuldetem Unfall ist die gegnerische Versicherung verpflichtet, die Kosten des Rechtsanwaltes zu übernehmen.

Nutzen Sie diese Unterstützung, diese steht Ihnen gesetzlich zu. Sie benötigen keinerlei Nachteile durch einen unverschuldeten Unfall zu erleiden!

Ihre Vorteile.

 Schadenaufnahme und Schadenmeldung

• Rechtliche Beurteilung Ihrer Schadensersatzansprüche

• Keine lästigen Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung

• Zentrale Regulierung aller Schadenpositionen wie Wertminderung, Schmerzensgeld, etc.

Die Kosten für den Rechtsanwalt übernimmt bei Haftpflichtsschäden die gegnerische Versicherung!

Mercedes Benz Service und Werkstatt PKW Schadenpartner24 Unfallersatzmobilität Autobrinkmann

Leistungen.

Ihre Mobilität darf durch einen unverschuldeten Unfall nicht eingeschränkt werden – Sie haben daher Anspruch auf ein Unfallersatz-Fahrzeug!

Schadenpartner24 verfügt über ein bundesweites
Partnernetz. Wir können Ihnen somit bei der Reservierung und Anmietung des Ersatzfahrzeuges behilflich sein – das entlastet Sie in hohem Maße.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Versicherung des Unfallgegners – keine

Vorkasse erforderlich! Sie selbst entscheiden, ob Sie ein Ersatzfahrzeug anmieten, nicht die gegnerische Versicherung!
Falls Sie kein Ersatzfahrzeug benötigen, steht Ihnen ein Nutzungsausfallentgelt zu – dieses würde auch über unsere Vertragsanwälte bei der Versicherung geltend gemacht! 

Ihre Vorteile.

Zustellung des Ersatzfahrzeuges

• Abrechnung direkt mit der Versicherung

Die Kosten IHRES Ersatzfahrzeuges hat grundsätzlich die Versicherung des Schädigers zu tragen!

Hier geht‘s
zur Schadenpartner
Unfall App.