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Nutzfahrzeuge - Versicherung

Nutzfahrzeuge - Versicherung

Finanzielle Sicherheit für Leasingfahrzeuge – die GAP-Deckung von AutoBrinkmann

Gerade bei Leasingfahrzeugen kann ein Totalschaden oder Diebstahl schnell teuer werden. Denn die reguläre Kfz-Versicherung ersetzt in solchen Fällen meist nur den Wiederbeschaffungswert – nicht aber die oftmals höhere Restforderung aus dem Leasingvertrag.

Die GAP-Deckung von AutoBrinkmann schließt genau diese Lücke. Als Ergänzung zur Vollkaskoversicherung schützt sie Sie vor unerwarteten finanziellen Belastungen und übernimmt die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem offenen Leasingbetrag. Eine sinnvolle Absicherung für alle, die mit einem Leasingfahrzeug unterwegs sind.

Ob Unfall, Panne, Brand oder Diebstahl – wenn ein LKW, eine Zugmaschine oder ein Sattelschlepper ausfällt, kann das Ihr Geschäft erheblich beeinträchtigen. Genau deshalb bietet AutoBrinkmann einen speziell auf Nutzfahrzeuge zugeschnittenen Schutzbrief: für schnelle Hilfe im Ernstfall und finanzielle Sicherheit.

Wir sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug bei einer Panne oder einem technischen Defekt so rasch wie möglich wieder einsatzbereit ist – und Sie sich nicht mit hohen Zusatzkosten oder langen Ausfallzeiten herumschlagen müssen. Verlassen Sie sich auf schnelle Organisation, professionelle Unterstützung und eine Absicherung, die zu Ihrer Transportflotte passt.

Zuverlässiger Schutz für Ihre Nutzfahrzeuge – mit dem AutoBrinkmann LKW-Schutzbrief

Was zählt als Kleintransporter? – Eine kurze Erklärung von AutoBrinkmann

Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen haben und mit einem normalen Pkw-Führerschein (Klasse B) gefahren werden dürfen, gelten in Deutschland als Kleintransporter. Dazu zählen unter anderem kompakte Lieferfahrzeuge und Kastenwagen. Diese Fahrzeuge ähneln in Aufbau und Technik häufig ihren Pkw-Varianten, unterscheiden sich aber z. B. durch den fehlenden Fondbereich oder seitliche Fenster. Sie sind vor allem im gewerblichen Bereich beliebt – für Kurierdienste, Handwerksbetriebe oder den innerstädtischen Transport.

Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t werden inzwischen häufig als Kleintransporter bezeichnet. Hierbei handelt es sich eigentlich um Leichte Lkw – eine Gruppe der Lkw, die bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen reicht und die nicht mehr mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden dürfen. Konstruktiv und äußerlich haben sie sich teilweise stark den Kleintransportern angenähert. Zahlreiche Typen wie z. B. Mercedes-Benz Sprinter sind in Ausführungen für beide Nutzlastklassen im Angebot. Ähnlich wie Lkw werden viele Kleintransporter auch mit Fahrerkabine und daran anschließenden unterschiedlichen Aufbauten angeboten.

Ein Sattelzug, amtlich in Deutschland Sattelkraftfahrzeug, ist ein Gespann aus einer Sattelzugmaschine (auch Sattelschlepper genannt) und einem Sattelauflieger (auch Sattelanhänger, Brücke, Auflieger oder Trailer genannt). Die Sattelzugmaschine basiert technisch in der Regel auf einem kurzen Lkw-Fahrgestell mit Fahrerhaus, Lenk- und Antriebsachse(n), Motor und Getriebe, auf dessen Rahmen eine Sattelkupplung (auch Sattelplatte genannt) zur Befestigung des Sattelaufliegers aufgeschraubt ist.

In Deutschland ist die Bezeichnung Sattelzug für solche Kraftfahrzeuge nur umgangssprachlich. Wir versichern Ihren Sattelzug! Gerne aber auch als Einzelrisiko (Sattelschlepper, Sattelauflieger).

Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen haben und mit einem normalen Pkw-Führerschein (Klasse B) gefahren werden dürfen, gelten in Deutschland als Kleintransporter. Dazu zählen unter anderem kompakte Lieferfahrzeuge und Kastenwagen. Diese Fahrzeuge ähneln in Aufbau und Technik häufig ihren Pkw-Varianten, unterscheiden sich aber z. B. durch den fehlenden Fondbereich oder seitliche Fenster. Sie sind vor allem im gewerblichen Bereich beliebt – für Kurierdienste, Handwerksbetriebe oder den innerstädtischen Transport.

Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t werden inzwischen häufig als Kleintransporter bezeichnet. Hierbei handelt es sich eigentlich um Leichte Lkw – eine Gruppe der Lkw, die bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen reicht und die nicht mehr mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden dürfen. Konstruktiv und äußerlich haben sie sich teilweise stark den Kleintransportern angenähert. Zahlreiche Typen wie z. B. Mercedes-Benz Sprinter sind in Ausführungen für beide Nutzlastklassen im Angebot. Ähnlich wie Lkw werden viele Kleintransporter auch mit Fahrerkabine und daran anschließenden unterschiedlichen Aufbauten angeboten.

Versicherung für LKW über 3,5 t

Sattelschlepper + Sattelauflieger Versicherung

Ein Sattelzug, amtlich in Deutschland Sattelkraftfahrzeug, ist ein Gespann aus einer Sattelzugmaschine (auch Sattelschlepper genannt) und einem Sattelauflieger (auch Sattelanhänger, Brücke, Auflieger oder Trailer genannt). Die Sattelzugmaschine basiert technisch in der Regel auf einem kurzen Lkw-Fahrgestell mit Fahrerhaus, Lenk- und Antriebsachse(n), Motor und Getriebe, auf dessen Rahmen eine Sattelkupplung (auch Sattelplatte genannt) zur Befestigung des Sattelaufliegers aufgeschraubt ist.

In Deutschland ist die Bezeichnung Sattelzug für solche Kraftfahrzeuge nur umgangssprachlich. Wir versichern Ihren Sattelzug! Gerne aber auch als Einzelrisiko (Sattelschlepper, Sattelauflieger).

Dank unserer Zusammenarbeit mit namhaften deutschen Versicherern sowie spezialisierten Anbietern für besondere Risiken können wir Ihnen maßgeschneiderte Versicherungskonzepte für Ihren Fuhrpark oder Ihre Flotte bieten.

Durch exklusive Rahmenvereinbarungen sichern wir für unsere Kunden attraktive Konditionen und kombinieren starke Leistungen mit fairen Preisen. So entsteht für Sie eine Versicherungslösung, die nicht nur zuverlässig schützt, sondern auch wirtschaftlich überzeugt.

Individuelle Versicherungslösungen für Ihren Fuhrpark – mit den Vorteilen von AutoBrinkmann