Unfall!? Was nun…?
Wir schenken Ihnen das PLUS an Sicherheit!
Die Kosten dieser Zusatzabsicherung übernimmt Auto Brinkmann für Sie.
Schadenpartner24 unterstützt Sie bei unverschuldetem Unfall bei der gesamten Abwicklung Ihres Schadens.
Ein Team aus Sachverständigen, Rechtsanwälten und Sachbearbeitern kümmert sich um Ihre Belange.
Registrierte Kunden erhalten bei Haftpflichtschaden (=unverschuldeter Unfall) den SP24- Unfallschutz Haftpflicht PLUS.
Für unseren Unfallservice entstehen Ihnen dauerhaft KEINE KOSTEN!
Die 100 € für diesen Schutzbrief übernehmen wir gern für Sie!
Wir unterstützen Sie bei:
Die Instandsetzung Ihres verunfallten Fahrzeuges sollte unbedingt in einer anerkannten Fachwerkstatt erfolgen!
Lassen Sie sich unter keinen Umständen von der gegnerischen Versicherung zu einem Reparaturbetrieb „lotsen“ – hier geht es nämlich nur um die Einsparung von Kosten – oftmals zu Lasten der Qualität. Wir koordinieren die gesamte
Schadenabwicklung mit dem Reparaturbetrieb Ihres Vertrauens!
Sie können die Auswahl des Reparaturbetriebes aber auch gerne an Schadenpartner24 delegieren, wir beauftragen in diesem Fall eine anerkannte Fachwerkstatt in Ihrer Nähe.
Leistungen:
- Reparatur aller Marken
- Haftpflichtschäden
- Kaskoschäden
Wir beauftragen qualifizierte und unabhängige Sachverständige mit der Begutachtung und Beweissicherung Ihres Schadens!
Der Gutachter ermittelt den gesamten Schadenumfang, die Schadenhöhe und vor allem die Ihnen zustehende Wertminderung! Sie haben das uneingeschränkte Recht unabhängige Sachverständige Ihres Vertrauens mit der Beweissicherung bzw. Begutachtung des Ihnen entstandenen Schadens zu beauftragen!
Leistungen:
- Unfall-Gutachten
- Beweissicherungs-Gutachten
- Überprüfung von Reparaturen und Reparaturrechungen
- Reparaturbestätigungen
- Restwertermittlungen
Unsere Vertragskanzleien sind auf die bundesweite Regulierung von Unfallschäden spezialisiert – ein Kanzleibesuch ist für Sie dabei nicht erforderlich.
Die Regulierung von Haftpflichtschäden ohne Rechtsanwalt wird immer schwieriger – Abzüge und schleppende Zahlungen der Versicherungen sind mittlerweile die Regel. Ein fest zugeteilter Rechtsanwalt / Rechtsanwältin betreut Sie kompetent während des Regulierungsvorgangs und ggf. auch im Streitfall vor Gericht. Bei unverschuldetem Unfall ist die gegnerische Versicherung verpflichtet die Kosten des Rechtsanwaltes zu übernehmen. Nutzen Sie diese Unterstützung, diese steht Ihnen gesetzlich zu. Sie
brauchen keinerlei Nachteile durch einen unverschuldeten Unfall zu erleiden!
Sparen Sie Ihre kostbare Zeit und lassen Sie sich von Spezialisten vertreten.
Ihre Mobilität darf durch einen unverschuldeten Unfall nicht eingeschränkt werden – Sie haben daher Anspruch auf ein Unfallersatz-Fahrzeug!
Schadenpartner24 verfügt über ein bundesweites Partner- netz. Wir können Ihnen somit bei der Reservierung und Anmietung des Ersatzfahrzeuges behilflich sein – das entlastet Sie in hohem Maße. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Versicherung des Unfallgegners – keine Vorkasse erforderlich! Sie selbst entscheiden, ob Sie ein Ersatzfahrzeug anmieten, nicht die gegnerische Versicherung!
Falls Sie kein Ersatzfahrzeug benötigen steht
Ihnen ein Nutzungsausfallentgelt zu – dieses würde auch über unsere Vertragsanwälte bei der Versicherung geltend gemacht!
Ihre Vorteile:
- Reparatur Ihres Unfallfahrzeuges
in einem Fachbetrieb - Reparatur in den besten
Fachbetrieben, nicht in
den Billigsten - Abholung Ihres Unfallfahrzeuges
- Abrechnung direkt mit der
Versicherung
Ihre Vorteile:
- Begutachtung durch unabhängige Sachverständige
- Prüfung und Festsetzung der
merkantilen Wertminderung - Abrechnung direkt mit der
Versicherung
Ihre Vorteile:
- Schadenaufnahme und
Schadenmeldung - Rechtliche Beurteilung
- Ihrer Schadenersatzansprüche
- Keine lästigen Verhandlungen mit
der gegnerischen Versicherung - zentrale Regulierung aller
Schadenpositionen wie Wertminderung, Schmerzensgeld, etc.
Ihre Vorteile:
- Zustellung des Ersatzfahrzeuges
- Abrechnung direkt mit der
Versicherung
- Die Kosten für die Reparatur IHRES Fahrzeuges hat grundsätzlich die Versicherung des Schädigers zu tragen!
- Die Kosten für den Gutachter hat grundsätzlich die Versicherung des Schädigers zu tragen!
- Die Kosten für den Rechtsanwalt übernimmt bei Haftpflichtsschäden die gegnerische Versicherung!
- Die Kosten IHRES Ersatzfahrzeuges hat grundsätzlich die Versicherung des Schädigers zu tragen!
Mehr Informationen erhalten Sie unter der kostenfreien Hotline:
0800 247 247 7